Editorial

Nun hält uns die Coronapandemie schon ein Jahr in Atem und auch die öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen stehen weiterhin vor außergewöhnlichen personellen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen.

Neben der Berichterstattung zu wichtigen Einzelthemen finden Sie in diesem Newsletter mehrere Beiträge über Aktivitäten insbesondere aus dem Bereich der energierechtlichen Rechtsetzung (vgl. z. B. den Entwurf eines Schnellladegesetzes, die Novellierung der Ladesäulenverordnung, die Verabschiedung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes [GEIG], das Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes [WEMoG], den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge oder den Referentenentwurf der „Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU im Bereich der Fernwärme und Fernkälte“) und zu berichtenswerten höchst- bzw. oberrichterlichen Entscheidungen aus den Themenbereichen Ver- und Entsorgung, Steuern, Energierecht, Vergaberecht und Arbeitsrecht.

Besonders hinweisen möchte ich zudem auf den Beitrag zum „Mazars Preismonitor Wasser“.

Der Mazars Preismonitor Wasser dokumentiert die Struktur und die Höhe der Gebühren und Preise der Trinkwasserversorgung für Haushaltskunden in den neuen Bundesländern. Ferner finden Sie u. a. einen Bericht zu Preisturbulenzen am Altpapiermarkt.

In eigener Sache ist zu berichten, dass die Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft die Be­ra­tung im Bereich des Public Sectors am Standort Berlin personell verstärkt hat.

Der ehemalige sächsische Staatsminister Dr. Matthias Haß ist seit dem 1. März 2021 bei Mazars. Als Partner wird er seine umfassende juristische und finanzpolitische Berufserfahrung in die Public Sector Group von Mazars einbringen. Herr Dr. Haß verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in vielen Bereichen von Verwaltung und Politik. So war Dr. Haß bis 2017 u. a. Leiter der Abteilung für Verfassungsrecht und Rechtsangelegenheiten im Bundesministerium der Finanzen und danach bis Ende 2019 Finanzminister des Freistaates Sachsen.

Wir freuen uns außerordentlich über diese Verstärkung!

Bei Fragen zu den in diesem Newsletter dargestellten Themen und darüber hinaus sprechen Sie uns gerne an.

Mit den besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Dr. Hans-Martin Dittmann