Verbändevorschläge für die Neuordnung der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Seit 2003 existiert in Deutschland die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie), die 2005 durch das Elektro- und Elektronik-Gesetz (ElektroG) umgesetzt wurde.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Sammel- und Recyclingquote von Elektroaltgeräten zu steigern und somit zu einer nachhaltigeren Nutzung von Ressourcen beizutragen. Bei Elektro- und Elektronikgeräten handelt es sich um eine äußerst breit gefächerte und dynamische Produktgruppe, was – in Bezugnahme auf Faktoren wie die Produktvielfalt, Lebensdauer/-zyklus oder den Wertstoffgehalt – die Sammlung und Verwertung solcher Elektroaltgeräte maßgeblich erschwert.

In Anbetracht der dritten Novelle des ElektroG, in der die Behebung von Defiziten neben diversen weiteren Optimierungen auf nationaler Ebene angestrebt wird, veröffentlichte der Handelsverband Deutschland (HDE) nun gemeinsam mit weiteren Verbänden Vorschläge für eine zukünftige Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland. Es werden unter anderem Anregungen zur Steigerung der interkommunalen Zusammenarbeit bzgl. der Erfassung und Entsorgung von Elektroaltgeräten, Anpassungen der Quotenermittlung sowie des staatlichen Vollzugs geboten.

Die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) stellt demnach eine zentrale Rolle in einer nachhaltigen Entsorgungsstruktur dar. Maßgebend ist, nach Ansicht der Verbände, hierbei die Verbraucherinformation (Beispiel der Kommunikations- und Awarenesskampagne der Stiftung war Ende 2019) sowie die Schaffung niederschwelliger Angebote zur Rückgabe von Altgeräten. Diesbezüglich ergeben sich auch auf Herstellerseite, aufgrund der schon heute bestehenden Funktion als Rückgabestelle für Elektroaltgeräte, Potenziale zur Verbesserung der Sammlung. Ein Vorschlag stellt hierbei die Förderung einer „unbürokratischen“, herstellerorganisierten Abholung dar.

Als Anlaufpunkt für private Endverbraucher spielt die kommunale Sammlung weiterhin eine tragende Rolle. Zur Förderung dieser Sammelstrukturen schlagen die Verbände einen Erfahrungsaustausch (Förderung der Transparenz der kommunalen Sammelmengen und -systeme) der Kommunen sowie den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung von (möglichst beraubungssicheren) Holsystemen vor. Ein solcher Erfahrungsaustausch der Kommunen habe das Potenzial, interkommunal die jeweiligen Systeme anzupassen und zu einer positiven Entwicklung der Sammelmengen, getragen durch den Erfahrungsschatz anderer Kommunen, beizutragen. Eine solche Vorgehensweise zu Förderung der Transparenz wird auch bzgl. der deutschlandweiten Vereinheitlichung der Erfassungs- und Behandlungsstandards der Erstbehandlungsanlagen (EBA) empfohlen.

Vorschläge geben die Verbände auch bzgl. der Anpassung der Mitteilungspflichten. Es ist anzunehmen, dass in der Praxis den bestehenden Meldepflichten (gem. § 19 ElektroG) durch die meisten gewerblichen Betriebe nicht ausreichend nachgekommen wird und eine behördliche Überprüfung nicht stattfindet.

Weitere Vorschläge bestehen bzgl. der Quotenermittlung. Die Berechnungsmethode der Sammelquote bezieht sich auf die Inverkehrbringungsmengen der zurückliegenden drei Jahre, wobei diese Methode jedoch als zu starr angesehen wird. Nach Ansicht der Verbände sei der Fokus aller Maßnahmen, nach Beurteilung verschiedener sich auf die Sammelmengen auswirkenden Phänomene, auf die physische Sammlung zu lenken. Des Weiteren ist die ordnungsgemäße und fachgerechte Sammlung von kleinen Transporteinheiten, insbesondere Lithium-Ionen-Akkus, aufgrund von Änderungen in der Zusammensetzung bzw. Ausgestaltung anzupassen.

Die Verbände regen im Ergebnis diverse Entwicklungsmöglichkeiten in der Elektro- und Elektronikaltgeräte-Entsorgung an. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.