Aktuelles zur EU-Trinkwasserrichtlinie

Das Europäische Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission haben in den Verhandlungen zur Revision der EUTrinkwasserrichtlinie am 18. Dezember 2019 eine sogenannte „vorläufige Einigung“ erzielt.

Die Richtlinie muss von Rat und Parlament noch offiziell verabschiedet werden. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Mit den neu vereinbarten Regeln wird der sogenannte risikobasierte Ansatz umgesetzt, der weitere Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserquellen ermöglichen soll.

Zu erwarten ist, dass die Vorgaben einen Mehraufwand für die Wasserversorger bedeuten werden. Die Verantwortung für die Bewertung des Versorgungsrisikos wird den Wasserversorgern zugeordnet. Zu den Aufgaben des Wasserversorgers gehört eine Risikobewertung und das Risikomanagement für das Versorgungssystem.

Die Verbraucher sollen einen einfachen, benutzerfreundlichen Zugang – auch online – zu Informationen über die Qualität und die Versorgung mit Trinkwasser im jeweiligen Wohngebiet bekommen. Dazu zählen auch Informationen über die Entgeltstruktur inklusive fixer und variabler Entgeltbestandteile sowie über Eigentümerstruktur, Effizienz der Wasserversorgung und Leckageraten.

Vorgesehen ist, dass der Wasserversorger seine Kunden mindestens einmal im Jahr auf geeignete Art und Weise, beispielsweise über die Rechnung, unaufgefordert zu Aspekten der Wasserversorgung informiert (z. B. Preis je Einheit; verbrauchte Wassermenge und Trends, Vergleich mit durchschnittlichen Haushalten) und andere Informationen online bereitstellt.