IASB: Verschiebung der Änderungen an IAS 1

IASB verschiebt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Am 15. Juli 2020 veröffentlichte das IASB eine Anpassung der Änderungen an IAS 1 (veröffentlicht im Januar 2020). Es verschiebt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen, die sich auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig beziehen, um ein Jahr.

Die Änderungen sind nun für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verbindlich und rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.