IFRS IC veröffentlicht Agenda-Entscheidung zu „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“

Das IFRS IC hat am 14. Dezember 2020 eine Agenda-Entscheidung zu „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ veröffentlicht.

Diese endgültige Entscheidung enthält einige geringfügige Änderungen/Klarstellungen gegenüber der im vergangenen Juni veröffentlichten vorläufigen Agenda-Entscheidung, aber Kernpunkte bleiben die Fragestellungen:

  • wie ein Unternehmen die Verbindlichkeiten darzustellen hat, auf die sich die Reverse-Factoring-Vereinbarungen beziehen (z. B. wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen darzustellen sind, wenn die zugehörigen Rechnungen Teil einer Reverse-Factoring-Vereinbarung sind);
  • und welche Offenlegungen zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen in den Jahresabschlüssen eines Unternehmens notwendig sind (siehe ausführlich in Mazars-IFRS-Newsletter 2/2020 beschrieben).

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.