EU-Endorsement der Phase 2 IBOR-Reform

Am 14. Januar 2021 wurden die Änderungen an IAS 39, IFRS 9, IFRS 7, IFRS 16 und IFRS 4, die sich aus Phase 2 des IBOR-Reformprojekts ergeben, im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) veröffentlicht.

Die Veröffentlichung ist hier verfügbar.

Diese Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Mit der Veröffentlichung dieser Änderungen im EU-Amtsblatt wird somit der Weg für eine vorzeitige Anwendung in der EU für die Berichtsperiode 2020 eröffnet.

Diese Änderungen betreffen die bilanzielle Behandlung, wenn ein bestehender Referenzzinssatz durch einen neuen Referenzzinssatz in einem bestimmten Vertrag ersetzt wird sowie die Auswirkungen dieser Änderung auf die von der IBOR-Reform betroffenen Sicherungsbeziehungen.

Die von der EU übernommene Fassung führt keine Änderungen gegenüber dem am 27. August 2020 veröffentlichten IASB-Text ein.

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