Editorial

Liebe Leser*innen,

das Jahr 2023 wird gesundheitspolitisch spannend, so viel scheint sicher. Nachdem ein Interview des Gesundheitsministers um die Weihnachtszeit zusätzlich Bewegung in die Debatte um Investoren im ambulanten Sektor gebracht hat, sind viele gespannt auf einen Gesetzesentwurf in dieser Sache. Einen weiteren Debattenbeitrag hierzu präsentiert Ihnen Moritz Ulrich. Im stationären Bereich gibt es einen ersten Vorschlag der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, wie eine Reform der Krankenhausfinanzierung aussehen könnte, der bereits kontrovers diskutiert wird. Einzelheiten erläutert Moritz Ulrich.

Eine aktuelle Entscheidung des BAG zum Thema Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung im Rettungsdienst stellt Ihnen Gudrun Egenolf vor. Mit der unzulässigen Ankündigung von Dienstplanänderungen während der Freizeit eines Arbeitnehmers im Rettungsdienst hat sich das LAG Schleswig-Holstein befasst. Dazu berichtet Marion Plesch.

Alexander Greiff erläutert eine aktuelle BSG-Entscheidung zur Vergütungsfähigkeit von Krankenhausbehandlungen unter Beteiligung eines sog. „Nichtarztes“ und eine berufsrechtliche Entscheidung des OVG Hamburg, die die Ausstellung von AU-Bescheinigungen und Corona-Selbsttest-Zertifikaten über ein Online-Verfahren zum Gegenstand hat.

Aus dem Bereich Steuerrecht haben wir folgende Themen für Sie vorbereitet: Kristina Frankus stellt Ihnen das aktuelle BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Abgabe von Medikamenten (Zytostatika) vor. Stephan Franzen und Jens Krieger haben sich die Entscheidung des BFH zur Abgrenzung einer Spende an eine Tochtergesellschaft von einer verdeckten Einlage in einem gemeinnützigen Konzern für Sie angesehen.

Jens Krieger stellt zudem die EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft bei (Teil-)Privatisierungen kommunaler Krankenhäuser und gemeinsam mit Sandra Harnisch eine praxisrelevante BFH-Entscheidung zur umsatzsteuerfreien Beförderung von kranken und verletzten Personen vor. Alexander Becker berichtet über eine Entscheidung des BFH, nach der der Verzicht auf Privatliquidation umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist. Außerdem erläutert er, warum Tax-Compliance-Management-Systeme Werttreiber im Gesundheitswesen sind.

In eigener Sache ist zu berichten, dass sich die Serviceline Law mit Dr. Stephan Ebner verstärkt hat. Er betreut insbesondere US-amerikanische Konzerne im Bereich Medical Devices und Pharma mit starken Bezügen zu Indien und Asien in gesellschaftsrechtlichen regulatorischen Fragestellungen ihrer deutschen Tochtergesellschaften. Dem Ausbau des Beratungsportfolios im Bereich Healthcare widmet sich Till Wesche, der über jahrelange Berufserfahrung im Bereich Consulting verfügt. Einzelheiten hierzu finden Sie ebenfalls in dieser Newsletter-Ausgabe.

Wie Sie sehen, befindet sich der Gesundheitsmarkt im stetigen Wandel und vor großen Herausforderungen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese zu meistern, und sehen uns dafür gut gerüstet.

Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Osterfeiertage.

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Autoren

Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de

Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 1-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.