EU: Änderungen an IFRS 16 hinsichtlich COVID-19-bedingter Mietkonzessionen

Am 12. Oktober 2020 wurden mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung (EU) Nr. 2020/1434 vom 9. Oktober 2020 die Änderungen an IFRS 16 bezüglich COVID-19-bedingter Mietkonzessionen von der EU übernommen.

Die Bestimmungen der EU-Verordnung sind ab dem 1. Juni 2020 für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 oder später beginnen, verbindlich anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die Verordnung der Kommission kann hier eingesehen werden.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

* mandatory fields

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.