Ausblick: Überlegungen zu Transformationsprozessen

24.08.2020 – Durch das schnelle Handeln des Gesetzgebers bzw. der Bundesregierung in den Monaten März bis Mai 2020 hat das Instrument der Kurzarbeit seine arbeitsmarktpolitische Zielrichtung erreicht und den Abbau vieler Arbeitsplätze verhindert.

Solche Arbeitgeber, die aus absoluter Liquiditätsnot Arbeitsplätze abbauen mussten oder müssen, sind zum Glück die Minderheit.

Dafür merken viele Arbeitgeber jetzt, dass sie in den vergangenen Monaten und Jahren erforderliche Reorganisations- und Transformationsprozesse nicht stringent genug vorangetrieben haben. Jetzt kommen die Defizite in den jeweiligen Organisationen auf die Tagesordnung und werden unter dem Eindruck der Corona-Pandemie diskutiert.

So sich Arbeitgeber jetzt für den (teilweisen) Personalabbau entscheiden, stoßen sie auf den rechtlichen Argumentationsdruck, dass dieser Personalabbau nichts mit der Corona-Pandemie und dem vorübergehenden Arbeitsfall zu tun haben darf. Vielmehr muss Grundlage dieses Personalabbaus das Nachholen der aus Unternehmersicht erforderlichen Transformationen bzw. Reorganisationen sein.

Daher müssen Arbeitgeber jetzt viel Mühe investieren, das Zielbild ihrer Organisation im Sinne eines Sollzustands zu definieren und so im Vergleich zum Istzustand den Wegfall von Arbeitsplätzen verargumentieren. Diese Bestimmung der Zielorganisation sollte gründlich und mit dem größtmöglichen zeitlichen Vorlauf geplant werden. Die Anamnese des Istzustands wird notwendigerweise auch umfassen müssen, ob das vorhandene Personal dem Zielbild gerecht werden kann.

Hierbei wird auch berücksichtigt werden müssen, welche Mitarbeiter einer entsprechenden Weiterbildung bedürfen und von welchen Mitarbeitern man sich trennen muss. Diese Selektion der Belegschaft ist wesentlicher Bestandteil der Transformationsüberlegungen und der Definition des Zielbildes. In jedem Fall werden sich Arbeitgeber genau überlegen müssen, wie das Zielbild unter Berücksichtigung von arbeitsrechtlichen Grundsätzen (wie einer erforderlichen Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen) erreicht werden kann.

In diesem Zusammenhang werden die nächsten Monate und insbesondere das Jahr 2021 auch von den Themen Qualifizierung (auch in Qualifizierungsgesellschaften bzw. Qualifizierungsbetrieben) geprägt sein. Der Förderung von Weiterbildung wird – auch politisch – eine deutlich größere Bedeutung zukommen. Letztlich dürfen wir auch nicht vergessen, dass im Jahr 2021 Bundestagswahl ist und die jetzige Große Koalition nicht eine große Zahl von Arbeitslosen hinterlassen möchte.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber rechtzeitig die entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – owohl die Kurzarbeit wie auch die Transferkurzarbeit – weiter stabilisieren wird.

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Dieser Beitrag ist Teil des Expertpapers "Covid 19: Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen".