COVID-19: Fristablauf - Reminder Kurzarbeitergeld

Am 30. Juni 2020 läuft die Frist zur Anzeige von Kurzarbeit ab.

Die Anzeige muss rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht sein, um rückwirkend ab dem 01. Juni 2020 Kurzarbeitergeld erhalten zu können.

Bei Fragen rund um die erforderliche Anzeige, zur Antragstellung und den Voraussetzungen sprechen Sie uns gerne an und nutzen bevorzugt unsere Kontaktmöglichkeit per E-Mail.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

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