Neue Statistik der Preisprüfungen gem. der VO PR. 30/53

30.10.2019 – Statistische Erhebung gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 (Preisverordnung)

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die statistische Erhebung gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 (Preisverordnung) veröffentlicht. Darin werden die Anzahl der durch die Preisüberwachungsstellen geprüften Aufträge, deren Wert und die festgestellten Rechnungskürzungen je Bundesland für 2018 aufgeführt.

Alle öffentlichen Aufträge (d. h. Aufträge von öffentlichen Körperschaften) – ausgenommen Bauleistungen – unterliegen grundsätzlich dem öffentlichen Preisrecht und damit der Preisprüfung. Der Auftragnehmer hat der zuständigen Preisüberwachungsstelle das Zustandekommen des vertraglich vereinbarten Preises auf Verlangen nachzuweisen. Die Preisüberwachungsstellen sind dabei im Rahmen der Preisprüfung berechtigt zu prüfen, ob die Vorschriften der Verordnung VO PR Nr. 30/53 beachtet worden sind. Der Auftragnehmer bzw. die für die Leitung dieses Unternehmens verantwortlichen Personen sind gesetzlich verpflichtet, die zu diesem Zwecke erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Im Preisrecht gilt das Höchstpreisprinzip. Der vertraglich vereinbarte Preis darf den durch die Preisprüfung ermittelten preisrechtlich zulässigen Preis nicht überschreiten. Ist dies der Fall, steht dem Auftraggeber eine entsprechende Rückforderung bzw. Rechnungskürzung zu.

Im Jahr 2018 endete nahezu jede dritte Preisprüfung mit einer Rechnungskürzung. Es wurden bundesweit 1.687 öffentliche Aufträge und Zuwendungen mit einer Gesamtsumme von ca. 2,6 Mrd. Euro geprüft. Bei 476 Preisprüfungen ergab sich eine Rechnungskürzung.

Zu erwähnen ist, dass die Rechnungskürzungen bei der Preisüberwachungsbehörde Bremen auf einem sehr hohen Niveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegen. Bei ca. 60 % der geprüften Aufträge wurden Rechnungskürzungen vorgenommen.

Kontakt

Philipp Hermisson
Tel: +49 30 208 88-1136

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2019. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier . Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.