Fondsetablierungskosten doch nicht als Betriebsausgaben abziehbar?

04.09.2019 – Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in seinem Urteil vom 26.4.2018 (IV R 33/15) typische Fondsetablierungskosten („Weichkosten“) zum steuerlichen Sofortabzug zugelassen.

Wir berichteten im Newsletter Shipping 4/2018.

Nun ist offenbar beabsichtigt, diese Rechtsprechung mittels einer Gesetzesänderung leerlaufen zu lassen. Ein Referentenentwurf vom 8.5.2019 für ein Steueränderungsgesetz sieht die Einführung eines neuen § 6e EStG („Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten“) vor. Durch diese Bestimmung sollen insbesondere die typischen Weichkosten den Anschaffungskosten des Investitionsobjekts zugeordnet werden. Der Sofortabzug wird dadurch ausgehebelt.

Diese Regelung soll rückwirkend – also für alle offenen Fälle – gelten, da ein Vertrauen des Steuerpflichtigen auf die genannte Rechtsprechung des BFH nicht schutzwürdig sei. Ob eine solche Rückwirkung allerdings verfassungskonform wäre, erscheint zweifelhaft.

Zunächst bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

* mandatory fields

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 3-2019. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren  und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.