Der Bundesrat billigt die im Rahmen des Klimapaketes beschlossene Erhöhung der Luftverkehrssteuer

06.12.2019 – Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 29.11.2019 die im Rahmen des Klimapaketes beschlossene Erhöhung der sog. Ticketsteuer für Flüge und die Einführung eines CO₂-Preises für Verkehr und Heizen. Diese drei Gesetze sind zwar nicht zustimmungsbedürftig, der Bundesrat hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können. Durch die Zustimmung ist der Weg für die Gesetzesänderung nun frei.

Bereits am 15.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Klimapaket angenommen. Teil dieses Klimapaketes ist auch der Gesetzentwurf der Regierungsparteien zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes (Bundestagsdrucksache 19/14339). Kern der Gesetzesänderung ist die Erhöhung der Luftverkehrssteuer zum 1.4.2020. Erst am 5.11.2019 (Urteil 1 BvF 3/11) hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die im Jahr 2011 eingeführte Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist und insbesondere nicht die Berufsfreiheit von Luftverkehrsunternehmen und Passagieren verletzt. Nach der Gesetzesbegründung der Bundesregierung dient die Gesetzesänderung der Erfüllung der Klimaschutzziele 2030. Diese beinhalten neben einer Bepreisung von CO₂-Emissionen auch Maßnahmen zur Minderung von Treibstoffemissionen in einzelnen Transportsektoren. Zusammen mit der Erhöhung der Steuer wird auch das Verwaltungsverfahren angepasst. Durch die Gesetzesänderung entstehen laut Angaben der Bundesregierung Mehrkosten von 700 € für die Luftfahrtunternehmen. Mit den Mehreinnahmen soll im Wesentlichen die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Bahn-Tickets von 19 % auf 7 % finanziert werden.

In der nachstehenden Übersicht sind die bisherigen sowie die neuen Steuersätze dargestellt. Die Steuer entsteht grundsätzlich mit Abflug des Fluggastes vom inländischen Flughafen. Daher sind auch solche Tickets betroffen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erworben worden sind und Abflüge nach dem 1.4.2020 betreffen.

Bis 31.3.2020

Ab 1.4.2020

Flüge im Inland und
in EU-Staaten (bis 2.500 km)

7,50 €

13,03 €

Mittelstrecke (2.500–6.000 km)

23,43 €

33,01 €

Langstrecke (über 6.000 km)

42,18 €

59,43 €

Die Luftverkehrssteuer gibt es auch in zahlreichen anderen europäischen Staaten. Bezüglich der Höhe liegt Deutschland hinter Großbritannien auf Platz 2. Kritiker bemängeln insbesondere die Verteilung der Mehreinnahmen. So rechnet der internationale Verband der Luftfahrtunternehmen IATA mit einem Anstieg der Passagierzahl in den nächsten 20 Jahren um 49 % und fordert insbesondere Investitionen in die großen Drehkreuze, um hier bestehenden Engpässe zu beseitigen und dadurch den Flugverkehr effizienter und auch umweltfreundlicher zu gestalten, z. B. durch Vermeidung von Wartezeiten.

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