Großbritannien: Änderungen bei der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

14.02.2019 – Anwendung der Neuregelungen ab 1. April 2019 bzw. 1. Oktober 2019 für Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 85.000 GBP.

Unternehmern, die in Großbritannien für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, stehen zum 1.4.2019 Veränderungen bei der Abgabe ihrer Umsatzsteuererklärungen bevor. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ihre britischen Umsätze den Schwellenwert von 85.000 GBP übersteigen. Unternehmen, die nicht über eine Betriebsstätte in Großbritannien verfügen, sind von der Neuregelung erst ab dem 1.10.2019 betroffen.

Im Rahmen der „Making Tax Digital“-Initiative plant die britische Regierung die weitgehende Digitalisierung des Besteuerungsprozesses für Privatpersonen und Unternehmen bis zum Jahr 2020. Ziel der Initiative ist die Weiterentwicklung der britischen Finanzverwaltung („HMRC“) zu einer der am stärksten digitalisierten Finanzbehörden der Welt sowie die Einführung eines effektiveren, effizienteren Besteuerungsverfahrens, das die Festsetzung der „richtigen“ Steuer jedes Steuerpflichtigen erleichtert.

Den Anfang macht dabei die Umsatzsteuer. Nach einer bereits in 2018 begonnenen Testphase sind Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als 85.000 GBP ab dem 1.4.2019 verpflichtet, die Anforderungen von „Making Tax Digital“ zu erfüllen.

Dies bedeutet insbesondere

  • Elektronische Übermittlung quartalsweiser Umsatzsteuererklärungen durch von HMRC zugelassene Software mittels Anwendungsprogramm-Schnittstelle (application programming interface, API)
  • Digitale Aufzeichnung bestimmter Daten mittels funktionskompatibler Software (functional compatible software, FCS)

Von der Verpflichtung, die oben genannten Anforderungen zu erfüllen, sind einige Unternehmen vorläufig noch ausgenommen. Neben Non-Profit Organisationen und Unternehmen, die Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind, betrifft dies insbesondere Unternehmer ohne Büro oder sonstige feste Einrichtung in Großbritannien. Sie müssen die digitalen Übermittlungs- und Aufzeichnungspflichten erst ab dem 1.10.2019 erfüllen.

Gerne finden wir gemeinsam heraus, ob Sie von den Neuregelungen betroffen sind und wie Mazars Ihnen bei der Anpassung an die vorgesehenen Änderungen behilflich sein kann. Unsere Kollegen von Mazars UK haben auf ihrer Homepage umfangreiche Informationsmaterialien und Webinars zu den geänderten Anforderungen zur Verfügung gestellt und darüber hinaus auch eine eigene Softwarelösung entwickelt, die von HMRC zugelassen wurde, um die digitale Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen und die digitale Aufzeichnung der zugehörigen Daten vorzunehmen. Sprechen Sie uns einfach an!

So kann Mazars Ihnen helfen, sich für „Making Tax Digital“ (MTD) in Stellung zu bringen:

  • Kostenlose Webinare, um mehr über MTD im Hinblick auf die Umsatzsteuer zu erfahren
  • Prüfung, ob Ihre Buchhaltungssoftware für MTD bereit ist und von HMRC genehmigt wurde
  • Erörterung der Möglichkeiten, eine separate „bridging software“ einzusetzen, falls erforderlich
  • Vollständiger Umsatzsteuer-Review, um zu prüfen, ob die Anforderungen von MTD erfüllt sind
  • Persönliche Schulung der Steuerabteilung vor Ort
  • Immer einen Schritt voraus sein – Informationen zu anderen Steuerarten, die ab 2020 digital abgewickelt werden sollen

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