IASB veröffentlicht Entwurf mit Änderungen an IAS 8

22.05.2018 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27. März 2018 mit ED/2018/1 den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)“ veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 27. Juli 2018 erbeten.

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler bestimmt die Kriterien für die Auswahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Zielsetzung: Ziel der vorgeschlagenen Änderungen des IAS 8 ist es, eine einheitlichere Anwendung der IFRS-Standards zu fördern, die Belastung der Unternehmen bei einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zu verringern und damit die Qualität der Finanzberichterstattung insgesamt zu verbessern.

Vorgeschlagene Änderung: Auf eine rückwirkende Anwendung freiwillig geänderter Rechnungslegungsmethoden, die aus Agendaentscheidungen des IFRS IC entstehen, soll unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden können. Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung sollen Unternehmen nunmehr eine Kosten-Nutzen-Beurteilung vornehmen. Im Kontext dieser Beurteilung schlägt der IASB ergänzend vor, entsprechende Anwendungsleitlinien in den Standard aufzunehmen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Ein möglicher Erstanwendungszeitpunkt ist zunächst noch nicht bekannt, da es sich bei den Änderungsvorschlägen um einen Standardentwurf handelt.

Pressemitteilung

Zielsetzung: Ziel der vorgeschlagenen Änderungen des IAS 8 ist es, eine einheitlichere Anwendung der IFRS-Standards zu fördern, die Belastung der Unternehmen bei einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zu verringern und damit die Qualität der Finanzberichterstattung insgesamt zu verbessern.