IASB verabschiedet Änderungen an IAS 19

17.07.2018 – Der IASB hat am 7. Februar 2018 Änderungen an IAS 19 – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung veröffentlicht. Damit adressiert der IASB einen von zwei Sachverhalten, die beim IFRS IC eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf herausgegeben wurden.

Inhalt des IAS 19

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer enthält die Bilanzierungsvorschriften für Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich kurzfristiger Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie beispielsweise Pensionen, anderer langfristiger Leistungen und Abfindungsleistungen. Mit der Änderung verfolgt der IASB das Ziel, die derzeit in Teilen uneinheitliche Bilanzierungspraxis zu vereinheitlichen und entscheidungsnützlichere Informationen für Adressaten bereitzustellen.

Hintergrund der Änderung

Anlass für die Änderungen an IAS 19 war eine ursprünglich an das IFRS IC herangetragene Frage, ob nach einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen auf Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind oder ob die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres bestimmten Parameter auch nach der Änderung, Kürzung oder Abgeltung bis zum Ende des Geschäftsjahres weiter zur Anwendung kommen.

Des Weiteren bestand Unklarheit darüber, welche Effekte in diesem Zusammenhang bezüglich der Vermögenswertobergrenze („asset ceiling“) auftreten. Als Vermögenswertobergrenze ist der Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder von Minderungen künftiger Beitragszahlungen zu verstehen.

Im Juni 2015 hatte der IASB mit seinem Entwurf ED/2015/5 zwei Sachverhalte in einem Paket eng umrissener Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung zusammengefasst. Obwohl seinerzeit ein gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurde, sind die nun verabschiedeten Änderungen an IAS 19 unabhängig von den Änderungen an IFRIC 14.

Wesentliche Änderungen des Standards im Überblick

Die Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer geben nun explizit vor, dass nach einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die verbleibende Periode neu zu berechnen sind. Die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen sind für diese Neuberechnung zugrunde zu legen.

IASB VERABSCHIEDET ÄNDERUNGEN AN IAS 19

Darüber hinaus wurden Ergänzungen in IAS 19 aufgenommen, die eine Klarstellung zur Auswirkung einer Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze darstellen. Diese geben vor, dass bei einer Planänderung, -kürzung oder -abgeltung gemäß IAS 19.99-112 der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand bzw. Gewinn und Verlust aus der Abgeltung neu zu erfassen und zu bewerten ist. Die Auswirkungen aus der Vermögenswertobergrenze sind dabei zunächst nicht zu berücksichtigen. Erst im Anschluss ist die Auswirkung der Vermögenswertobergrenze nach der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung zu bestimmen und jede Änderung des Effekts zu erfassen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen sind prospektiv anzuwenden und treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.