ESMA- und EBA-Guidelines konkretisieren Anforderungen an Aufsichtsräte von Kreditinstituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften

24.09.2018 – Am 26.06.2017 sind die gemeinsamen Guidelines von ESMA (European Securities and Markets Authority) und EBA (European Banking Authority) zur Beurteilung der Eignung von u.a. Aufsichtsräten, die im Finanzsektor tätig sind, veröffentlicht worden. Diese Guidelines gelten bereits seit dem 30.06.2018.

Die Anforderungen an Aufsichtsräte sind in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Dies gilt verstärkt für Aufsichtsräte des Finanzsektors, in diesem Fall insbesondere für Aufsichtsräte von Kreditinstituten. Eine Ursache hierfür ist auch die Finanzkrise in den Jahren 2007/2008.

Das Kreditwesengesetz (KWG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) enthalten konkrete Vorschriften für die Aufsichtsräte des Finanzsektors, u.a. in §25d KWG und §18 KAGB. Hinzu kommen die Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu diesem Themenkreis. Die gemeinsamen Guidelines von ESMA und EBA, die bereits ab dem 30.06.2018 anzuwenden sind, gehen weit über die bisher geltenden Vorschriften hinaus. Das gilt insbesondere für die Detailtiefe im Hinblick auf die Qualifikation von Aufsichtsräten des Finanzsektors. Praktische Relevanz kommt den Guidelines neben den Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern zu, als die Aufsicht deren Einhaltung erwartet und überwachen sowie ggf. sanktionieren wird. Von daher stellen wir hier einige wichtige Eckpunkte der Guidelines heraus.

Umfangreiche Anforderungen an die Aufsichtsräte des Finanzwesens

Die in englischer Sprache veröffentlichten Ausführungen beziehen sich auf Mitglieder des „management body“ und „key function holders“ und betreffen ausdrücklich auch die Mitglieder von „supervisory functions“, also Aufsichtsratsmitglieder. Sie vermitteln gemeinsame Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Aufsichtsratsmitglieder und des Aufsichtsratsgremiums in seiner Gesamtheit. Hinzu kommen gute Reputation, Ehrlichkeit, Integrationsfähigkeit und Unabhängigkeit des Denkens.

Die Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten sollen zudem ausreichend Zeit aufwenden, um ihre Funktion erfüllen zu können. Hierzu sehen ESMA- und EBA-Guidelines ein zeitliches Rahmenwerk vor, dessen Erfüllung von den betreffenden Gremien erwartet wird.

Angestrebt wird auch die Diversifizierung von Aufsichtsratsgremien. Ziel ist es dabei, dem sogenannten „Gruppen-Denken“ zu begegnen.

Erforderlich ist außerdem die laufende Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder, um deren Eignung dauerhaft zu erhalten. Die betreffenden Unternehmen haben hierfür organisatorisch vorzusorgen, indem Fortbildungsprogramme auf Basis einer Fortbildungspolitik entwickelt werden. Hierfür sind auch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen vorzuhalten.

Die hier zunächst allgemein dargestellten Anforderungen an die Aufsichtsräte im Finanzsektor werden in den Guidelines ausführlich weiter spezifiziert. Dazu werden die oben aufgeführten Anforderungen in speziellen Kapiteln weiter erläutert. Beispielhaft seien die Kapitel „adäquates Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen“ und „Reputation, Ehrlichkeit und Integrität“ genannt. In den Kapiteln werden jeweils die genannten Begriffe von verschiedenen Seiten umfassend erläutert sowie positiv und negativ, häufig an Hand von Beispielen, abgegrenzt. Als Beispiele werden u.a. eine persönliche Insolvenz oder auch das nicht rechtzeitige Begleichen von Forderungen als Kennzeichen für mangelhafte Reputation, Integrität oder Ehrlichkeit aufgeführt.

Noch weiter ins Detail gehen die Guidelines in Form diverser Anhänge, die u.a. begriffliche Anforderungen noch einmal in Listenform definieren. So erläutert der Anhang „Skills“ 16 Begriffe in Bezug auf die Fähigkeiten, die für Aufsichtsräte von Kreditinstituten von Bedeutung sind. Dies sind u.a.:

  • Sprache
  • Kommunikation
  • Kundenorientierung, Qualitätsorientierung
  • Führungsqualitäten
  • Teamarbeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Was bedeuten die ESMA-/EBA-Guidelines für Ihr Unternehmen im Finanzsektor?

Insgesamt ist festzustellen, dass die über 100 Seiten umfassenden Guidelines der ESMA und EBA die Anforderungen der Aufsichtsräte im Finanzsektor insbesondere aufgrund ihres Detaillierungsgrades erheblich erhöhen dürften. Es ist davon auszugehen, dass die Aufsicht in Zukunft verstärkt diese Anforderungen überwachen wird und von daher entsprechender Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen des Finanzsektors besteht. Hier sollte im Einzelfall analysiert werden, was die Anforderungen für Ihr Unternehmen im Finanzsektor konkret bedeuten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen benötigen!

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