IASB veröffentlicht IFRS 17 Versicherungsverträge

22.05.2017 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Mai 2017 den Standard IFRS 17 'Versicherungsverträge' veröffentlicht. Nach IFRS 9 'Finanzinstrumente', IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und IFRS 16 'Leasingverhältnisse' hat der IASB das letzte verbliebene seiner vier Großprojekte abgeschlossen. Mit IFRS 17 liegt nun erstmalig eine weltweit einheitliche Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor. Die Erstanwendung ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, vorgesehen. IFRS 17 wird zukünftig IFRS 4 'Versicherungsverträge' ersetzen.
  • IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Standard IFRS 17 Versicherungsverträge führt erstmalig eine weltweit einheitliche Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen ein. Der neue Standard sieht eine Gewinnrealisierung in dem Zeitpunkt vor, in dem ein Unternehmen Versicherungsleistungen erbringt (und nicht bei Erhalt der Versicherungsprämie). Darüber hinaus haben Unternehmen Informationen über in der Zukunft erwartete Versicherungsauftragsgewinne bereitzustellen. Nach IFRS 17 kommen zwei Modelle für die Bewertung von Versicherungsverträgen in Frage: Entweder erfolgt die Bewertung nach den Grundsätzen des allgemeinen Modells oder nach denen des premium allocation approach.
  • Hintergrund des IASB-Projekts: Der IASB hat das Projekt zur Überprüfung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen von seiner Vorgängerorganisation übernommen und es im September 2001 zu seiner eigenen Agenda hinzugefügt. Die Zielsetzung des IASB war die Entwicklung eines allgemeinen Standards mit Regelungen für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben für Versicherungsverträge. Der IASB veröffentlichte im Rahmen dieses Projektes im Mai 2007 ein Diskussionspapier und im Juli 2010 den ersten Standardentwurf, auf den ein weiterer Standardentwurf im Juni 2013 folgte. Die Beratungen wurden im Februar 2016 abgeschlossen und die letzten Änderungen im Februar 2017 eingefügt.
  • Wesentliche Änderungen zu IFRS 4 Versicherungsverträge: IFRS 17 soll im Vergleich zu seinem Vorgängerstandard IFRS 4 für mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und eine höhere Entscheidungsnützlichkeit der Informationen zu Versicherungsverträgen sorgen. Der 2004 erlassene IFRS 4 war grundsätzlich als Zwischenlösung gedacht und ließ weitgehend eine Übernahme der angewendeten nationalen Bilanzierungsvorschriften in den IFRS-Abschluss zu. Mit IFRS 17 wird die Bemessung versicherungstechnischer Rückstellungen einheitlich zu Tageswerten (current values) erfolgen und die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unzulässig.

IFRS 17 ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, wenn IFRS 15 und IFRS 9 ebenso angewendet werden.

Pressemitteilung des IASB

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