ISAB veröffentlicht Änderungsentwurf zu IFRS 8 und IAS 34

18.07.2017 – Der IASB hat am 29.3.2017 mit dem Entwurf ED/2017/2 Änderungsvorschläge an IFRS 8 Geschäftssegmente und IAS 34 Zwischenberichterstattung veröffentlicht. In diesem Entwurf adressiert der IASB die Themen, die im Rahmen des Post-implementation Review (PIR) von IFRS 8 als verbesserungswürdig identifiziert wurden.

IFRS 8 wurde im Jahr 2006 veröffentlicht und regelt die Angabevorschriften für Informationen zu den Geschäftssegmenten, Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens sowie zu geographischen Regionen seiner geschäftlichen Tätigkeit und zu seinen wichtigsten Kunden.

Hintergrund der Änderungsvorschläge ist der durchgeführte PIR des IFRS 8 zur Überprüfung, ob der Nutzen des Standards wie erwartet ausfällt. Der PIR bestätigte die Funktionsfähigkeit des Standards im Allgemeinen, identifizierte jedoch vereinzelt Sachverhalte, bei denen Verbesserungen in Erwägung gezogen werden.

Die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Beschreibung des Hauptentscheidungsträgers (Chief Operating Decision Maker), die Identifizierung von berichtspflichtigen Segmenten, verpflichtende Angaben sowie Erläuterungen hinsichtlich der Beschreibung von Abstimmungsposten.

Der IASB stellt eine Klarstellung hinsichtlich der Beschreibung des Hauptentscheidungsträgers vor, da Abschlussersteller während des PIR Schwierigkeiten bei der Identifizierung dieser Person oder Gruppe geäußert haben. Unternehmen sollen darüber hinaus den Titel und die Funktion des identifizierten Hauptentscheidungsträgers angeben.

In Bezug auf die Identifizierung berichtspflichtiger Segmente fordert der IASB in seinem Entwurf Unternehmen auf, gegebenenfalls zu erläutern, warum die im Abschluss identifizierten Segmente sich von den Segmenten unterscheiden, die in anderen Teilen des jährlichen Berichterstattungspakets genannt werden. Außerdem schlägt der IASB vor, weitere Beispiele für die Kriterien zur Zusammenfassung von Segmenten hinzuzufügen. Die Änderungen sollen der Verschlechterung des Verständnisses hinsichtlich der Segmentinformationen entgegenwirken, die dadurch verursacht wird, dass sich die im Jahresabschluss berichteten Segmente häufig von denen unterscheiden, die für den Lagebericht oder andere Finanzberichte verwendet worden sind.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 34 betreffen die Vorschrift, dass Unternehmen nach einer Änderung in der Zusammensetzung ihrer Berichtssegmente im ersten Zwischenbericht neu dargestellte Segmentinformationen für alle dargestellten Zwischenberichtsperioden ausweisen sollen. Sind die Informationen dafür nicht verfügbar und die Kosten für die Informationsvermittlung übermäßig hoch, so kann von einer Anpassung jedoch abgesehen werden.

Der Entwurf enthält zunächst keine Vorschläge hinsichtlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf können bis zum 31.7.2017 eingereicht werden.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.