Editorial

Liebe Leser*innen,

Die Sommerpause ist vorbei und das Gesundheitsministerium scheint Fahrt aufzunehmen. Bis Mitte 2024 sollen 14 neue Gesetze auf den Weg gebracht werden, darunter solch umstrittene Vorhaben wie die Reform der Krankenhausfinanzierung und die Legalisierung von Cannabis. Einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorhaben gibt Ihnen Alexander Greiff.

Julia Kleinschmidt und Sebastian Retter haben die im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geplanten Neuregelungen zur DiGA näher untersucht. Charlotte Husemann hat sich den Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes etwas genauer angesehen. Ein Update zum Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz und dessen Auswirkungen auf Praxisverkäufer*innen gibt Tilman Braun.

Während weitere gesetzliche Änderungen im Bereich der ambulanten Versorgung noch auf sich warten lassen, schaffen die Gerichte zu einigen Fragen Klarheit. Zwei aktuelle Entscheidungen, die einerseits die ärztliche Leitung in einer Psychiatrischen Institutsambulanz und anderseits die ärztliche Leitung von Medizinischen Versorgungszentren betreffen, stellen Alexander Greiff und Moritz Ulrich vor.

Dass der EuGH die Unionsrechtskonformität der insbesondere im öffentlichen Dienst und bei Krankenhausgesellschaften verbreiteten Personalgestellung bestätigt hat, weiß Marion Plesch zu berichten.

Eine Vielzahl für unterschiedliche Leistungserbringer relevanter Entscheidungen stammt aus dem Bereich des Umsatzsteuerrechts. Die Entscheidung des FG Münster, dass die Umsätze von Mitarbeiterkantinen dem regulären Steuersatz unterliegen, stellen Kristina Frankus und Thomas Dennisen vor. Gemeinsam mit Jens Krieger informieren sie zudem über eine EuGH-Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Betriebsvorrichtungen. Über die beim BFH anhängige Revision zum umsatzsteuerlichen Status unselbstständiger Stiftungen informieren Alexander Becker und Jens Krieger. Neuigkeiten zur Umsatzbesteuerung von Pflege- und Betreuungsleistungen hat Christiane Bremer zusammengestellt. Wann von Gemeinden erhobene Kurtaxen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wissen Kirsa Krüger und Jens Krieger.

Eine interessante Lektüre und einen goldenen Herbst wünschen

Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de

Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 3-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.