Update Versicherungssteuer

20.11.2018 – Rechtzeitig die mit Ablauf des Jahres eintretende Festsetzungsverjährung für den Versicherungszeitraum ab 2014 verhindern

Die Entscheidungen zu zwei relevanten – entscheidungsreifen – Verfahren vor dem FG Köln stehen noch aus. Es ist eine klare Tendenz dahingehend zu erkennen, dass die Entscheidungen dem EuGH vorgelegt werden. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird aller Erwartung nach auch das Bundeszentralamt für Steuern nicht über die zahlreichen Einsprüche in Versicherungssteuerangelegenheiten befinden und diese in der Verfahrensruhe „geparkt“ lassen. Daher ist es besonders ratsam, die Frist mit Ablauf des Jahres zu wahren und damit die Ansprüche vor der Verjährung zu schützen.

Sprechen Sie uns gerne an, damit wir die Erstattungsfähigkeit Ihrer bezahlten Beiträge prüfen und Sie umfassend zu den Möglichkeiten zur Sicherung der Ansprüche beraten können.

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