Übernahme der Klarstellung zu IFRS 15
Die Standardänderung beinhaltet Klarstellungen zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, zu Prinzipal-Agenten-Beziehungen und zur Lizenzierung. Darüber hinaus enthält sie Erleichterungsvorschriften für den Übergang auf IFRS 15. Die Änderung ist in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Weitere Informationen zu den Klarstellungen an IFRS 15 können Sie in unserem IFRS-Newsletter 2/2016 nachlesen.
Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.