Grundbesitzbewertung – enormer Anstieg der Bodenrichtwerte
In die steuerliche Grundbesitzbewertung des BewG fließen die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse ein. Solch eine Bewertung wird z. B. im Rahmen von Erbschaften, Schenkungen oder Unternehmensbewertungen vorgenommen. Maßgeblich für die Wertermittlung des Grund und Bodens ist der vom öffentlichen Gutachterausschuss herausgegebene Bodenrichtwert (BRW), dessen Ermittlung unter anderem aus gesammelten Kaufpreisdaten des vergangenen Jahres abgeleitet wird.
Am 14.2.2017 veröffentlichte der Gutachterausschuss von Berlin die für Stichtage ab dem 1.1.2017 geltenden BRW. Bereits in den letzten Jahren konnte aufgrund der steigenden Immobilienpreise in Berlin eine enorme Erhöhung festgestellt werden.
Beispiel
BRW in EUR pro m² in Berlin für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke
ab 1.1.2014 | ab 1.1.2015 | ab 1.1.2016 | ab 1.1.2017 | ||
Kantstraße, Charlottenburg | EUR 610 | EUR 1.000 | EUR 1.400 | EUR 2.100 | EUR 4.000 |
Brandenburgische Straße, Wilmersdorf | EUR 800 | EUR 1.200 | EUR 1.600 | EUR 2.200 | EUR 3.500 |
Boxhagener Straße, Friedrichshain | EUR 380 | EUR 850 | EUR 1.000 | EUR 1.500 | EUR 3.000 |
Kollwitzplatz, Prenzlauer Berg | EUR 410 | EUR 1.200 | EUR 1.600 | EUR 2.400 | EUR 4.000 |
Betrachtet man die Wertentwicklung des BRW beim Kollwitzplatz im Prenzlauer Berg für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke, ist festzustellen, dass der Wert von 2007 bis 2017 ca. um das 10-Fache gestiegen ist. Da der Anstieg der Grundstückspreise weiter anhält, ist auch mit einem weiteren Anstieg der Bodenrichtwerte ab 1.1.2018 zu rechnen. Geplante Vermögensübertragungen sollten daher zeitnah umgesetzt werden.
Zur Feststellung des Grundbesitzwertes im Rahmen von Schenkungen und Erbschaften ist eine entsprechende Erklärung beim Lagefinanzamt einzureichen. Jedoch können laut Auskunft des Finanzamts (Stand: August 2017) zurzeit keine Feststellungsbescheide für Stichtage ab dem 1.7.2016 erlassen werden. Grund dafür sind technische Probleme seitens der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung hat die Regelungen des neuen, ab 1.7.2016 in Kraft getretenen Erbschaftsteuergesetzes noch nicht in die Programme eingearbeitet.
Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 3/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.