IASB veröffentlicht Entwurf mit vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 8 und IAS 34

06.04.2017 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 29. März 2017 einen Entwurf zu Änderungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' und IAS 34 'Zwischenberichterstattung' veröffentlicht. Mit diesen adressiert der IASB die Themen, die im Rahmen des Post-implementation Review (PIR) als verbesserungswürdig identifiziert wurden.

IFRS 8 Geschäftssegmente

IFRS 8 Geschäftssegmente wurde im Jahr 2006 veröffentlicht und regelt die Angabevorschriften für Informationen zu den Geschäftssegmenten, Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens sowie zu geographische Regionen seiner geschäftlichen Tätigkeit und zu seinen wichtigsten Kunden.

Hintergrund der Änderungsvorschläge

Hintergrund der Änderungsvorschläge ist die durchgeführte Post-implementation Review (PIR) des IFRS 8 zur Überprüfung, ob der Nutzen des Standards wie erwartet ausfällt. Der PIR bestätigte die Funktionsfähigkeit des Standards im Allgemeinen, identifizierte jedoch ebenfalls eine Reihe von Sachverhalten, bei denen Verbesserungen in Erwägung gezogen werden.

Wesentliche vorgeschlagene Änderungen

Die Änderungsvorschläge betreffen im Wesentlichen:

  •  die Identifizierung des Hauptentscheidungsträgers (Chief Operating Decision Maker) und notwendige Angaben zu  seiner Position und Rollenbeschreibung,
  •  die Klarstellung und Betonung der Kriterien zur Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu berichtspflichtigen  Segmenten und
  •  Klarstellungen bezüglich der Überleitungsrechnung.

Der IASB hat ebenfalls Änderungen an IAS 34 Zwischenberichterstattung vorgeschlagen. Der Vorschlag betrifft die Vorschrift, dass Unternehmen nach einer Änderung in der Zusammensetzung ihrer Berichtssegmente im ersten Zwischenbericht neu dargestellte Segmentinformationen für alle dargestellten Zwischenberichtsperioden ausweisen sollen.

Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31. Juli 2017 auf der  Internetseite des IASB einzureichen. 

Pressemitteilungdes IASB

ED/2017/2