Besteuerung ausländischer Dienstleister in Ecuador

12.10.2017 – Sofern Sie als Schiffseigner Ihr Schiff an einen ecuadorianischen Charterer vermieten, fließt nicht die vereinbarte Rate.

Überstieg der jährliche Gesamtbetrag der Transaktion USD 225.800, so muss der ecuadorianische Charterer als sog. Abzugsverpflichtung 22 % des Betrages einbehalten und an den Staat abführen.

Durch das zwischen Deutschland und Ecuador bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Erstattung der Steuerbeträge möglich. Dafür sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die in spanischer Sprache vorzulegen sind, wie zum Beispiel Verträge, Zahlungsnachweise und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Ähnliche Regelungen sind auch in anderen Ländern Lateinamerikas vorhanden. Unser Iberoamerican Desk unterstützt Sie gerne bei steuerlichen Fragestellungen in Süd- und Mittelamerika.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 1-2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.