IASB verabschiedet Änderungen an IAS 19

22.05.2018 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 07. Februar 2018 Änderungen an IAS 19 - Planänderung, -kürzung oder -abgeltung - veröffentlicht. Damit adressiert der IASB einen von zwei Sachverhalten, die beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf herausgegeben wurden.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer enthält die Bilanzierungsvorschriften für Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich kurzfristiger Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie beispielsweise Pensionen, anderer langfristiger Leistungen und Abfindungsleistungen.

Hintergrund der Änderung: Im Juni 2015 hat der IASB mit seinem Entwurf ED/2015/5 zwei Sachverhalte in einem Paket eng umrissener Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung zusammengefasst. Obwohl seinerzeit ein gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurde, sind die nun verabschiedeten Änderungen an IAS 19 unabhängig von den Änderungen an IFRIC 14.

Wesentliche Änderungen: Die Änderungen des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer geben nun explizit vor, dass nach einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die verbleibende Periode neu zu berechnen sind. Die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen sind für diese Neuberechnung zugrunde zu legen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Die Änderungen sind prospektiv anzuwenden und treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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