IASB verabschiedet Änderung an IAS 28

18.01.2018 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Oktober 2017 Änderungen an IAS 28 in Bezug auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures verabschiedet.

Diese Änderungen waren bereits in dem Entwurf ED/2017/1 Annual Improvements to IFRSs 2015–2017 Cycle enthalten, der am 12. Januar 2017 veröffentlicht wurde. Der IASB hat entschieden, die Änderungen als eigenständige Änderungen an IAS 28 vorab zu finalisieren.

Hintergrund der Änderung war eine Unklarheit über den Anwendungsbereich des IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures.

Wesentliche Änderungen: Der IASB stellt mit dem neu hinzugefügten IAS 28.14A klar, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, IFRS 9 Finanzinstrumente einschließlich der Vorschriften zu Wertminderungen auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, da diese im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen darstellen und nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Anwendung von IFRS 9 hat demnach vor IAS 28 Vorrang. Darüber hinaus streicht der IASB IAS 28.41, der zur Unklarheit über die Bilanzierung von langfristigen Beteiligungen beigetragen hatte.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

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