Übernahme der Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative

31.01.2018 – Die EU hat am 6. November 2017 mit Verordnung (EU) Nr. 2017/1990 die Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" in europäisches Recht übernommen.

Danach haben Unternehmen Angaben zu machen, die es dem Bilanzleser ermöglichen, Veränderungen in den Finanzverbindlichkeiten besser beurteilen zu können. Die Änderungen sind in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Weitere Informationen den Änderungen an IAS 7 können Sie unserem IFRS-Newsletter 1/2016 entnehmen.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.