LEI – Legal Entity Identifier

27.11.2017 – Ab dem 03.01.2018 müssen Banken und andere Wertpapierdienstleister gemäß Art. 26 MiFIR alle Geschäfte mit Finanzinstrumenten an die BaFin melden. Werden die Geschäfte für eine juristische Person ausgeführt, so ist deren international gültiger Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, kurz: LEI) notwendiger Bestandteil dieser Meldung. Ohne Angabe des LEI dürfen Banken usw. daher ab dem Stichtag keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte mehr ausführen. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch den Verkauf von Wertpapieren.

Insbesondere kleinere Stiftungen, Vereine und andere NPOs die in Wertpapiere investiert sind werden daher derzeit von Ihren Banken auf die Notwendigkeit zur Beantragung eines LEI hingewiesen um für die im Rahmen der Vermögensverwaltung betreuten Depots auch ab nach dem 03.01.2018 An- und Verkäufe vornehmen zu können.

Die Rechtsträgerkennung ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der in Deutschland derzeit durch drei Organisationen vergeben wird:

Er ist für jeweils ein Jahr gültig. Die Ersteinrichtung kostet derzeit netto ca. 80 €, die jährliche Erneuerung voraussichtlich netto ca. 70 €.

Die Rechtsträgerkennung geht auf eine G-20 Initiative der USA im Nachgang der Lehmann-Brothers Krise zurück und soll mehr Transparenz in Wertpapiergeschäfte bringen. Tatsächlich wurde der LEI bereits 2014 eingeführt. Die Anwendung war zunächst aber nur auf bestimmte Finanzmarkt-Akteure und –Produkte (Derivate) beschränkt. Als nächste Stufe in den Transparenzbemühungen ist ab dem o.g. Stichtag bei allen Geschäften mit börsengehandelten Wertpapieren von Marktteilnehmer, die keine natürliche Personen sind der LEI zwingend anzugeben. Natürliche Personen sind von einer Registrierung derzeit noch ausgenommen. Es ist jedoch absehbar, dass auch diese zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden.

Viele gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen aber auch Gebietskörperschaften, Universitäten und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) haben bereits Ihren LEI beantragt. Solchen Unternehmen und Einrichtungen, die Wertpapiere halten bzw. anschaffen wollen und  bisher noch keinen LEI haben, sollten schnellstens aktiv werden, um zu verhindern, ab Anfang 2018 in ihren Investitions- bzw. Deinvestitionsmöglichkeiten (Risiko: Mittelfehlverwendung!) eingeschränkt zu sein.

Autor

Jens Krieger
Tel: +49 30 208 88-1280
LinkedIn