ATAD – Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken

06.08.2018 – Mit dem BEPS Aktionsplan (Base Erosion and Profit Shifting bzw. Gewinnverkürzung und -verlagerung), zu dessen Initiatoren neben anderen europäischen Ländern Deutschland gehörte, erfolgte der Startschuss für eine vollständige Umwälzung des europäischen Unternehmensteuerrechts:

In der Vergangenheit wurde mit der Mutter- und Tochter-Richtlinie sowie der Zins- und Lizenzrichtlinie und der Verschmelzungsrichtlinie lediglich punktuell in die bei den Mitgliedsstaaten verbleibenden Kompetenzen des direkten Steuerrechts eingegriffen. Jetzt steht mit ATAD, Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, eine grundlegende Änderung der jeweiligen außensteuerlichen Vorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten bevor.

Die vorgenannten Richtlinien erleichtern den Unternehmen die Aufnahme und Durchführung von grenzüberschreitenden Aktivitäten, da sie sicherstellen, dass Doppelbesteuerung vermieden wird – sei es in Form von Quellensteuerbefreiungen bei Dividenden, Zinsen oder Lizenzen, als Freistellung oder durch (indirekte) Anrechnungsmöglichkeit bei Dividendenbezügen und die Erleichterung grenzüberschreitender Umstrukturierung.

Die in der Öffentlichkeit als ATAD (Anti-Tax-Avoidance Directive, Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken) bekannten Richtlinien, nämlich die Richtlinie selbst (RL 2016/211064 vom 12. Juli 2016 ) und ihre Änderungsrichtlinie (2017/952 vom 29. Mai 2017) sind in ihrer Zielrichtung und ihren Auswirkungen jedoch völlig anders: Der Missbrauch – sowohl allgemein, als auch in besonderen Erscheinungsformen – soll bekämpft werden. Die Auswirkungen sind immens und beschränken sich nicht nur auf Sachverhalte, die innerhalb des Binnenmarktes verwirklicht werden, sondern auf sämtliche außensteuerlichen Fragestellungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union.

Das ATAD-Team von Mazars bestehend aus dem Leiter der Service Line Tax, Gerhard Schmitt, sowie den beiden Außensteuerexperten Adrian Cloer und Tobias Hagemann informieren über die Steuervermeidungsbekämpfungsrichtlinie als auch den aktuellen Stand der Umsetzungsverpflichtung in der Bundesrepublik Deutschland.

Mazars hat für Sie eine Dokumentationshilfe erstellt, die die beiden Richtlinien konsolidiert. Diese können Sie nachstehend herunterladen und verwenden. Mazars übernimmt für die Richtigkeit allerdings keine Gewähr.

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