Nicht dokumentierte Aufklärung kann durch Parteianhörung nachgewiesen werden

12.03.2018 | Norman Langhoff
Der Fachbeitrag „Nicht dokumentierte Aufklärung kann durch Parteianhörung nachgewiesen werden“ wurde von Norman Langhoff in dem Fachmagazin „PI Praxis Implantologie“ veröffentlicht.

In einer aufschlussreichen Entscheidung vom 17.07.2017 (Az. 5 U 644/17, Abruf-Nr.199052 unter pi.iww.de) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu den Grenzen der Dokumentationspflicht im Rahmen der therapeutischen Aufklärung geäußert. Gleichzeitig hat das Gericht hilfreiche Ausführungen zur Parteianhörung gemacht.

Publikation:  PI Praxis Implantologie
Ausgabe: 02/2018
Seite: 1

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