CSR Berichterstattung von Versicherungsunternehmen

24.01.2018 | Kai Beckmann, Ralf Engelshove, Florian Lindner
Die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht verpflichtet alle großen Versicherungsunternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt haben, ihren Lagebericht für ab dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahre um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern.

Empirische Erkenntnisse zeigen in diesem Zusammenhang, dass Versicherungsunternehmen dem Thema CSR bislang eine nur untergeordnete Bedeutung beimessen. In ihrem Fachbeitrag zeigen die Autoren Ralf Engelshove, Kai Beckmann und Florian Lindner deshalb mögliche Schwerpunkte der nichtfinanziellen Erklärung von Versicherungsunternehmen auf. Dieses geschieht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Mindestanforderungen und unter Berücksichtigung des spezifischen Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen.

Publikation: Zeitschrift für Versicherungswesen
Ausgabe: 02/2018
Seiten: 51-55

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