Mazars ESUG-Radar 2014

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist zum 1. März 2012 in Kraft getreten. Schon vor Inkrafttreten und bis heute gab und gibt es Diskussionen in Fachkreisen, ob die Ziele des ESUG richtig waren und in der Praxis auch erreicht wurden.

In zahlreichen Studien und Veröffentlichungen wurde das Thema bereits erörtert. Eine quantitative Auswertung der Anträge und Verfahren die nach den beiden neuen Paragraphen §§ 270a und 270b gestellt und durchgeführt wurden gab es jedoch bisher in der vorliegenden Fom nicht.

Mit der vorliegenden Studie setzt Mazars an diesem Punkt an. Ziel ist es, Transparenz in die Entwicklungen im Insolvenzumfeld seit dem 1. März 2012 zu bringen und anhand von Praxisbeispielen die Erfolgsfaktoren und Stolpersteine im Umgang mit dem ESUG herauszuarbeiten:

Mazars hat 189 der 340 bekannt gewordenen § 270er-Verfahren seit Einführung des ESUG untersucht. Bei 78% (147) aller Anträge ist das Verfahren bereits eröffnet worden – ca. ein Viertel der Anträge wurde abgelehnt und als Regelinsolvenz eröffnet

Hinsichtlich der Antragstellung und späteren Eröffnung zeigt sich, dass bei 30% aller Anträge auf Eigenverwaltung nach
§ 270a das Verfahren letztlich dann doch in Regelinsolvenz eröffnet wurde. Demgegenüber wurden nur 20% aller Schutzschirmverfahren (§ 270b) in Regelinsolvenz eröffnet.

Die Erfolgsaussichten einer Sanierung in Eigenverwaltung nach 270b sind auch deutlich besser, wie sich beim Vergleich der abgeschlossenen Verfahren zeigt: nur 20% der § 270b-Verfahren wurde in die Regelinsolvenz überführt, aber 50% der
§ 270a-Verfahren.

Weitere und durchaus erstaunliche Ergebnisse finden Sie in unserer Studie, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen.

Lesen Sie außerdem, was die Wirtschaftswoche Online hierüber berichtet.

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MAZARS ESUG-Radar 2014: Erfolgsfaktoren und Trends
Mazars ESUG Radar 2014