Implantatverlust: Völlige Unbrauchbarkeit indiziert nicht automatisch einen Behandlungsfehler!

Norman Langhoff hat den Fachbeitrag "Implantatverlust: Völlige Unbrauchbarkeit indiziert nicht automatisch einen Behandlungsfehler!" in dem Magazin Praxis Implantologie 6/2016 veröffentlicht.

Das Kammergericht Berlin hat klargestellt, dass Schadenersatzansprüche gegen einen Zahnarzt nicht schon allein deshalb berechtigt sind, weil eine prothetische Versorgung gänzlich unbrauchbar ist.

Publikation:  Praxis Implantologie 6/2016
Ausgabe: 06/2016
Seite: 15
Erscheinungstermin: 01.06.2016

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