BSG: Krankenkasse war trotz Abweichung an genehmigten Heil- und Kostenplan gebunden

19.06.2017 | Norman Langhoff
Der Fachbeitrag „BSG: Krankenkasse war trotz Abweichung an genehmigten Heil- und Kostenplan gebunden“ wurde von Norman Langhoff in dem Magazin „Praxis Implantologie 6/17“ veröffentlicht.

Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass die Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz in den in der ZE-Richtlinie genannten Ausnahmefällen zur Regelversorgung gehört und dass die Kasse trotz Abweichung an den zuvor genehmigten HKP gebunden war (BSG, 10.05.2017, Az. B 6 KA 9/16 R).

Publikation:  Praxis Implantologie
Ausgabe: 06/2017
Seite: 1

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