Auskünfte erteilen und den HKP durch einen Sachverständigen begutachten lassen: Was gilt?

05.11.2016 | Norman Langhoff
Norman Langhoff hat den Fachbeitrag „Auskünfte erteilen und den HKP durch einen Sachverständigen begutachten lassen: Was gilt?“ in dem Magazin Praxis Implantologie 10/2016 veröffentlicht.

Um zu prüfen, ob eine Pflicht zur Übernahme von Behandlungskosten (Leistungspflicht) besteht, verlangen private Krankenversicherer (PKVen) im Vorfeld prothetischer Behandlungen, dass entsprechende Heil- und Kostenpläne (HKP) vorgelegt werden. Dabei werden oft auch medizinische Sachverständige eingebunden. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Anfordern und Übersenden von Behandlungsunterlagen und Begutachtungen durch Sachverständige auf.

Publikation:  Praxis Implantologie 10/2016
Ausgabe: 10/2016
Seite: 3
Erscheinungstermin: 01.10.2016

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